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1.) Tauglichkeit:
Es reicht für den VDST eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand aus für:
b) DTSA Grundtauchschein
c) DTSA Basic
(Formulare siehe unten, Link zum VDST!)
Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung wird vom VDST hierfür lediglich empfohlen.
Ab CMAS* ist die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung jedoch erforderlich !
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2.) Tauglichkeitsuntersuchung: Intervalle
Die Richtlinien für die Tauglichkeitsuntersuchungen des VDST entsprechen den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin). In Anpassung an die GTÜM hat der VDST die Fristen für die Nachuntersuchung wie folgt festgelegt:
bis Lebensalter 14 Jahre: 1 Jahr (keine Änderung)
Lebensalter 14 - 40 Jahre : alle 3 Jahre (!) Der VDST weist jedoch darauf hin, dass unabhängig von seinen Verbandsempfehlung in vielen Ländern / von vielen Tauchbasen auch kürzere Untersuchungsintervalle (beispielsweise auch einjährige) verlangt werden. Gleiches gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen des VDST und der Vereine.
ab Lebensalter 40 Jahre : 1 Jahr (also jedes Jahr, keine Änderung)
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Tauglichkeits-Formulare:
1)
Selbsterklärung (für
Schnuppertauchen, Grundtauchschein und DTSA Basic) :
2)
Tauglichkeits-Untersuchung.pdf
(erforderlich ab CMAS*)
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