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 1.)  Tauglichkeit:

Es reicht für den VDST  eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand aus für:

 a)           Schnuppertauchen 

 b)  DTSA  Grundtauchschein  

 c)   DTSA  Basic   

 (Formulare siehe unten,  Link zum VDST!)  

Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung  wird vom VDST hierfür lediglich empfohlen.

Ab  CMAS* ist die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung jedoch erforderlich !

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2.)   Tauglichkeitsuntersuchung: Intervalle 

Die Richtlinien für die Tauglichkeitsuntersuchungen des VDST entsprechen den Empfehlungen der GTÜM  (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin). In Anpassung an die GTÜM hat der VDST die Fristen für die Nachuntersuchung wie folgt festgelegt:  

bis Lebensalter 14 Jahre:  1 Jahr  (keine Änderung)

Lebensalter 14 - 40 Jahre :  alle 3 Jahre (!) Der VDST weist jedoch darauf hin, dass unabhängig von seinen Verbandsempfehlung in vielen Ländern / von vielen Tauchbasen auch kürzere Untersuchungsintervalle (beispielsweise auch einjährige) verlangt werden. Gleiches gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen des VDST und der Vereine.

ab Lebensalter 40 Jahre :   1 Jahr  (also jedes Jahr,  keine Änderung)

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Tauglichkeits-Formulare:

1)   Selbsterklärung (für Schnuppertauchen, Grundtauchschein und DTSA Basic) :  
2)  Tauglichkeits-Untersuchung.pdf   (erforderlich ab CMAS*)

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