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2.  DTSA    Basic

- leicht und einfach zu absolvierender Aufbaukurs für Grundtauchschein-Inhaber - 

- nur zwei Freiwasser-Tauchgänge -  

(für Grundtauchschein-Inhaber entfallen  ABC-Übungen und die Theorie-Prüfung!)

 

Inhalte (gemäß VDST-Ordnung)

Der Bewerber soll das Freiwassertauchen kennen lernen. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät beim Tauchen genutzt haben.

Voraussetzungen

Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Ausbildungsstufe: Lehrinhalte DTSA Basic   (entspricht weitgehend  DTSA Grundtauchschein

Anzahl der Pflichttauchgänge:  keine

Sonstiges: Selbsterklärung zum Gesundheitszustand 

Sonderregelungen: Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfällt der theoretische Teil, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA Basic nicht mehr als 15 Monate liegen. Anderenfalls findet die Theorie-Ausbildung an 3 Abenden im VHS-Gebäude Rinteln statt.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder:  VDST-CMAS-Tauchlehrer * / ** / *** / ****

Prüfungsinhalte

Schriftliche oder mündliche Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST Basic Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Praktischer Teil  

Übungstauchgänge im Freigewässer (mit DTG-Ausrüstung): 

1.0 Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder

2.0 Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und Ausbilder

Die Tauchschüler müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten zunächst unter schwimmbadähnlichen Bedingungen und anschließend im Freiwasser vorzuführen:

·    Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel

·   Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers)

·   Ein- und Ausstiege

·   Ausblasen von Schnorchel und Atemregler

·   Wechsel von Schnorchel auf Atemregler beim Schwimmen an der Oberfläche

·   Kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z.B. Druckausgleich in den Ohren und in der Maske)

·   Schwimmen unter Wasser

·   Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske

·   Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche

·   Wieder Auffinden des Atemreglers unter Wasser

·   Grundkenntnisse im Überwachen der wichtigsten Instrumente

·   Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche

·   Agieren als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung

·   Pflege der Ausrüstung

·   Grundlegende Handzeichen

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungstauchgänge sicher, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung der Übungstauchgänge ist ein Einkleber für den Taucherpass.